Was ist ein Krankentransport?
Im Krankentransport werden Verletzte, Kranke oder andere Hilfsbedürftige befördert, bei denen es sich in der Regel nicht um akut lebensbedrohlich erkrankte oder verletzte Patienten handelt.
Diese Patienten benötigen während des Transportes eine fachgerechte Betreuung oder sind auf die besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens, wie beispielsweise eine unterbrechungsfreie Sauerstoff-Versorgung oder einen Tragestuhl, angewiesen.
In Spitzenzeiten unterstützen unsere Krankentransportwagen zudem die Notfallrettung, meist als sogenannte First Responder, welche die medizinisch-fachliche Erstversorgung bis zum Eintreffen weiterer Kräfte von Rettungswagen oder Notarzt übernehmen.
Wer übernimmt die Kosten für einen Krankentransport?
Ein Krankentransport muss durch einen Arzt verordnen sein, damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Die Fahrt kann dann direkt von Ihnen oder ihrem Arzt bestellt werden. Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ist in den meisten Fällen darüber hinaus auch noch im Vorfeld eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig. Sollten Sie die Dienste eines Krankentransportes in Anspruch nehmen wollen, ohne eine ärztliche Verordnung vorlegen zu können, werden die entstandenen Kosten zzgl. der sogenannten Vermittlungsgebühr der Leitstelle, Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Wie kann ein Krankentransport bestellt werden?
Ein Krankentransport kann über die, für Sie zuständige Rettungsleitstelle über die
Service-Rufnummer 19 222 (aus allen Vorwahlbereichen erreichbar, zu Ihrem Festnetztarif)
bestellt werden. Von dort aus werden die angeforderten Krankentransporte in Ihrem Rettungsdienstbereich (= Landkreis) disponiert. Gerne dürfen Sie bei der Anmeldung den Wunsch äußern, dass Sie mit einem Krankentransportwagen unserer Unternehmen transportiert werden wollen – eine Garantie hierfür besteht jedoch auf Grund des hohen Einsatzaufkommens leider nicht.